Allgemeine Geschäftsbedingungen Smart-Repair-Zentrum Rhön-Saale
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Smart-Repair-Zentrum Rhön-Saale (nachfolgend „wir“) und dem Kunden (nachfolgend
„Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Der Kunde erkennt unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen durch die Auftragserteilung in allen Punkten uneingeschränkt an. Die AGB hängen zugänglich für jeden Kunden im Smart-Repair-Zentrum Rhön-Saale aus und sind auf diesem Weg zur
Kenntnis gebracht. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und haben 30 Tage
Gültigkeit. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den von uns gezeigten Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Eine zugrunde gelegte Preisliste verliert mit Erscheinen einer
Neuausgabe ihre Gültigkeit.
§ 3 Anlieferung
Grundsätzlich hat der Kunde das Fahrzeug oder andere zu bearbeitende Gegenstände zum vereinbarten Termin
während der Betriebszeiten in unserer Werkstatt zu übergeben. Der Kunde hat auf verdeckte Mängel sowie auf keramikversiegelte o.ä. versiegelte Flächen hinzuweisen, die bis dahin im Allgemeinen
unberücksichtigt geblieben sind. Eine verspätete Anlieferung berechtigt den Kunden nicht, auf den zugesagten Fertigstellungstermin zu bestehen. Sofern wir nach entsprechender Vereinbarung das
Fahrzeug oder andere zu bearbeitende Gegenstände beim Kunden abholen, so geschieht dies auf Kosten des Kunden.
§ 4
Leistungsbeschreibung
Wir reparieren kleinere Lackschäden an Kraftfahrzeugen. Da es sich dabei um eine örtliche Instandsetzung des Fahrzeugteils handelt, kann es unter Umstände bei näherer
Betrachtung und/oder entsprechenden Lichtverhältnissen zu einer Markierung, Schattenbildung, leichtem Farbtonunterschied oder auch zu einer Abzeichnung der reparierten Stelle kommen. Darüber hinaus
bieten wir die Reparatur von kleinen Steinschlägen, Leder, Felgen, Stoffreparaturen am PKW an. Diese Reparaturen dienen zur Verschönerung des optischen Eindruckes. Bei Reparaturen an
Leichtmetallfelgen beschränken wir uns ausschließlich auf die kosmetischen Verschönerungen der verkratzten und verschrammten Felgenoberflächen. Strukturell geschädigte Felgen dürfen und können von
uns nicht bearbeitet werden. Auch bei der Instandsetzung von Interieur Teilen gilt, dass es sich nicht um eine komplette Lackierung bzw. ein Neuteil handelt, und es daher bei näherem Betrachten
und/oder entsprechenden Lichtverhältnissen zu einer Markierung, Schattenbildung, einem leichten Farbtonunterschied oder auch zu einer Abzeichnung der reparierten Stelle kommen kann. Beschränkung des
Leistungsumfanges: Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen (z.B. bei sogenannten Verkaufslackierungen), die auf ausdrücklichen Kundenwunsch ausgeführt werden, ist unter Umständen mit einer sehr
beschränkten Haltbarkeit zu rechnen.
§ 5 Unteraufträge
Wir sind befugt, notwendige Unteraufträge im Auftrag und auf Rechnung des Kunden zu erteilen. Wir sind
bemüht, den für den Kunden annehmbarsten Nachunternehmer zu beauftragen.
§ 6 Lieferfristen und Lieferung
Lieferfristen gelten vorbehaltlich
richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Erhöht sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, so nennen wir unverzüglich einen neuen
Liefertermin. Das Fahrzeug bzw. andere zu bearbeitende Gegenstände sind vom Kunden zum vereinbarten Termin bei uns abzuholen. Bei Fristüberschreitungen von mehr als drei Tagen sind wir berechtigt,
die ortsübliche Einstellungsgebühr für tageweise eingestellte Fahrzeuge zu berechnen. Das Fahrzeug kann nach unserem Ermessen auch anderweitig zu üblichen Bedingungen ordnungsgemäß eingestellt
werden. Wir sind verpflichtet, einen vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Erhöht sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, so tritt eine entsprechende Verschiebung des
Liefertermins ein.
§ 7 Zahlung
1. Zahlungen registrierter Geschäftskunden sind bei Abnahme des Auftragsgenstandes, spätestens jedoch innerhalb von
14 Tagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung - ohne Skonto oder sonstige Nachlässe - zu leisten.
2. Zahlungen aller anderen Kunden sind in Bar, bei Abholung des Fahrzeugs, zu leisten.
3. Verzugszinsen werden gegenüber Kunden, welche Verbraucher sind, mit 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und gegenüber Kunden, welche Unternehmer sind, mit 9 %-Punkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1.Der Kunde kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf diesem
Vertrag beruht.
§ 9 Gewährleistung
1. Für die
Gewährleistungsansprüche des Kunden gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln beträgt 1 Jahr ab Abnahme.
3. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 12 Ziff. 2 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen
Verjährungsfristen. 4. Ein Gewährleistungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn ausdrücklich von der Reparatur abgeraten wurde und auf Kundenwusch dennoch erfolgte.
5.
Ebenso erlischt der Gewährleistungsanspruch, wenn eine Lackversiegelung (z.B. Keramikversiegelung o.ä) vorher auf das Fahrzeug aufgebracht wurde.
6. Ist der Kunde Kaufmann, so ist er analog § 377 HGB verpflichtet, unsere Leistung unverzüglich zu prüfen
und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen. Verletzt er diese Pflicht, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
§ 10
Haftung
1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
2. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des
Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur
Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften
wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4. Die sich aus Ziff. 1 und Ziff. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit des Werks getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 5.Wir übernehmen
keine Haftung für den Wageninhalt.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem
Vertrag ist unser Sitz in Bad Neustadt/Salz. 2. Gerichtsstand für beide Teile ist unser Sitz in Bad Neustadt/Salz.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
4. Änderungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.
5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht
berührt. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt, das gleiche gilt
im Falle einer Regelungslücke.